RT @Anwalt_Jun
RA Haintz rät den maskenlosen Anhängern, die Fake-Atteste nicht mehr zu benutzen (da Straftat für Benutzer und Arzt) und statt dessen Bußgelder zu kassieren. Die Empfehlung, einfach eine Maske zu tragen, kriegt er nicht hin. Der Aufruf ist trotzdem rechtswidrig nach § 116 OWiG. https://twitter.com/kg_sn_/status/1342363703233163264