RT @KirchnerArctic
Das ist rechtswidriger als sich das der Gesetzgeber überhaupt vorstellen konnte:
§ 28a (3) 4 IfSG: "Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen." 1/x https://twitter.com/rahmstorf/status/1370624729556606976