RT @electroheinz
Viertklässlerin in Hessen klagt dagegen, daß sie Montag zur Schule soll.
Ihre Gesundheit würde gegenüber anderen unbegründet gefährdet, das verstoße gegen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung.
Das Urteil: Gericht gibt ihr Recht!