RT @andkiessling
Lesenswerter Beitrag von @prof_mayer zum IfSG ⬇️. Nur an einer Stelle möchte ich widersprechen: Sollten die Maßnahmen nicht reichen, braucht man kein neues Gesetzgebungsverfahren. Der BT kann vielmehr erneut die epidemische Lage feststellen + § 28a Abs. 1 ist wieder anwendbar. https://twitter.com/Verfassungsblog/status/1459190790891180037