RT @jot_witte
Das #Bundesverfassungsgericht hat u.a. festgestellt, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bürger durch die Politik nicht nur erlaubt, sondern dass die Politik nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG dazu auch verpflichtet ist. Touché #Querdenken.