RT @kbv4u
👉Die Rechtsberater der KBV und der KVen sind einhellig der Auffassung, dass VertragsärztInnen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte auch über den 31.3. hinaus das Recht haben, den Zutritt zu Praxisräumen vom Tragen einer Maske abhängig zu machen. #DieMaskeBleibtAuf #Maske #Praxis 🧵