RT @rochowanski
Nein, ist NICHT vom Kriegsvölkerrecht gedeckt, nicht einmal in der weitesten, von Generälen bevorzugten, Auslegung. Dazu muss der Zweck des Angriffs ein militärischer Vorteil sein. Eben NICHT das Leid der Zivilisten, das dann moralischen/logistischen Druck auf den Feind ausübt. https://twitter.com/CarloMasala1/status/1603325125146935296