RT @dhessling2
"Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten." Art.51 Nr.2 Zusatzprotokoll v. 8.6.1977 z.Genfer Abkommen. M.E verstößt Marsalas Aussage ganz klar dagegen. https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/satzger/materialien/prot1d.pdf