Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der
Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim […]

Der Beitrag Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 09. Februar
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9. Februar 2022 - Regierungspressekonferenz | BPK
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Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen, Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian und Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS), Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik), N4-Treffen auf Beraterebene in Berlin, COVID-19-Pandemie, Absage der Reise der Bundesverteidigungsministerin nach Mali und Niger, Füllstände der deutschen Gasspeicher, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Warschau, Situation im Irak, in Tunesien und Libyen, Reise des Bundeskanzlers nach Washington, Einsetzung eines Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Mitarbeiterzeitschrift „intern AA“ des Auswärtigen Amtes, Mitgliedschaft von Beamten in der AfD, ehemalige Ortskräfte der Bundesregierung in Afghanistan, Einstellung eines Verfahrens durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft, interne Ermittlungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Rechtsextremismus, Reise der Bundesaußenministerin nach Rom, Sozialtaxonomie, Lage der Muslime in Deutschland

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:10 Bericht aus Kabinett
7:00 Thema Kurzarbeitergeld
7:49 Hans zu Kurzarbeit/Dividenden
11:17 Tilo zu Kurzarbeit/Dividenden
12:40 Thema Corona
13:58 Thema einrichtungsbez. Impfpflicht
23:53 Tilo zu einrichtungsbez. Impfpflicht
26:54 Hans & Tilo zu Pflegebonus
28:22 Thema Bundeswehr-Einsätze
29:35 Tilo zu “Operation Sea Guardian”
33:12 Hans zu Rettung Geflüchteter
35:07 Thema Mali
37:40 Hans zur AA-Klimasonderbeauftragte
38:28 Thema Ukraine/Russland
41:57 Hans zu Biden/Nord Stream 2
42:57 Tilo zu Biden/Nord Stream 2
47:27 Hans zu Erdgas-Reserve
49:52 Tilo zu Erdgas-Reserve
51:47 Reiseankündigung Habeck
52:54 Thema Irak/Tunesien/Libyen
54:07 Tilo zu Assange & Ramstein
54:54 Thema Flüchtlingssonderbeauftragte
55:45 Thema AA-Interna
56:14 Thema AfD/Beamte
56:58 Thema Afghanistan
58:17 Thema rechte Soldaten
59:45 Tilo zu Rechtsextremismus/BW
1:01:44 Thema Asylsuchende in EU
1:02:44 Hans zu nachhaltige Waffenindustrie
1:03:45 Thema Muslime in der BRD
1:04:32 Thema AA-Klimasonderbeauftragte

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 9. Februar 2022:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS BÜCHNER: Schönen guten Tag! Ich berichte gerne aus dem Kabinett, zunächst zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld. Das Bundeskabinett hat heute die Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen.

Die wirtschaftliche Lage und der Arbeitsmarkt haben sich seit Jahresbeginn deutlich gebessert. Es sind sehr viel weniger Menschen in Kurzarbeit. Doch es ist derzeit nicht auszuschließen, dass es weiterhin zu pandemiebedingten Einschränkungen kommt, die sich etwa auf die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das Gastgewerbe auswirken. Die Verlängerung der Regelungen soll den betroffenen Betrieben weiterhin Planungssicherheit und Unterstützung geben.

Folgende Regelungen sollen daher bis zum 30. Juni 2022 weiter gelten: Erstens. Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt. Zweitens. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Drittens. Einkommen aus Minijobs, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Viertens. Ab dem vierten bzw. siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden. Derzeit sind es 24 Monate.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zum 30. Juni 2022 verlängern.

Dann kann ich zu den Bundeswehrmissionen im Ausland berichten. Die Bundesregierung hat heute die Fortsetzung der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer und der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan, UNMISS, beschlossen. Beide Einsätze sollen bis zum 31. März 2023 verlängert werden. Der Bundestag muss den Mandaten noch zustimmen.

Zur Fortsetzung der Operation Sea Guardian: Angesichts der Tatsache, dass etwa ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit durch das Mittelmeer geleitet werden, kommt der Sicherheit von maritimen Verkehrs- und Versorgungswegen im Mittelmeerraum eine substanzielle Bedeutung zu. Die Sicherheit des Mittelmeers ist Grundvoraussetzung für freien und globalen Handel, von dem Deutschland profitiert.

Die Operation Sea Guardian dient der Erstellung eines kontinuierlichen Lagebildes. Die Mission identifiziert Schiffe und kann sie anlassbezogen kontrollieren. Sea Guardian leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit für die NATO und ihre Partner und wirkt als präventiver Ordnungsfaktor im Mittelmeer. Insgesamt können im Rahmen des Mandats Sea Guardian bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Zur Fortsetzung des Einsatzes bei UNMISS: Der deutsche Beitrag besteht darin, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Außerdem kann im Bedarfsfall deutsches Personal die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Vereinten Nationen zeitlich befristet unterstützen. Der Einsatz bleibt für die Stabilisierung und langfristige friedliche Entwicklung Südsudans essenziell.

Das Mandat umfasst insbesondere den Schutz von Zivilpersonen und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses. Unser Beitrag zu UNMISS unterstützt unverändert die Stabilisierung Südsudans und trägt zur friedlichen Entwicklung in der Region bei.

Das deutsche Engagement ist Teil langjähriger Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung. Die Grundlage bilden auch weiterhin die Afrikapolitischen Leitlinien und die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Insgesamt können weiterhin bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Mandats UNMISS eingesetzt werden.

Die Bundesregierung wird eine regelmäßige Evaluation der Auslandseinsätze der Bundeswehr auf qualitativ hohem Niveau sicherstellen.

Eine Personalie: Jennifer Morgan wird Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik. Einzelheiten hat sicher meine Kollegin im Auswärtigen Amt, Frau Sasse.

SASSE: Ich kann das bestätigen und darauf verweisen, dass es um 13 Uhr, also zeitgleich zu dieser Regierungspressekonferenz, eine Pressekonferenz im Auswärtigen Amt geben wird, bei der Außenministerin Baerbock Jennifer Morgan auch der Öffentlichkeit vorstellen wird.

VORS. FELDHOFF: Wenn ich anmerken darf: Den Zeitpunkt finden wir unglücklich. Nehmen Sie das mit, Frau Sasse.

SRS BÜCHNER: Ich habe noch die Ankündigung eines N4-Treffens auf Beraterebene am 10. Februar, also morgen, in Berlin. Ich kann Ihnen bestätigen, dass morgen ein Treffen im N4-Format auf Beraterebene in Berlin stattfindet, genauer gesagt: der außenpolitischen Berater aus der Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland. Dieses Treffen ist die Fortsetzung der Gespräche vom 26. Januar in Paris, dem ersten persönlichen Treffen in diesem Format seit Längerem. Das war ein nützlicher Austausch, der noch einmal deutlich gemacht hat, dass sowohl die Ukraine als auch Russland weiterhin die Minsker Vereinbarungen als Grundlage ihrer Gespräche sehen. Alle Beteiligten haben bekräftigt, sich dafür einzusetzen, derzeitige Meinungsverschiedenheiten mit Blick auf das weitere Vorgehen zu verringern. Darum soll es bei dem Treffen morgen auch gehen.

Deutschland engagiert sich stark und unermüdlich im Normandie-Format, wo wir in besonderer Verantwortung stehen und gemeinsam mit Frankreich einen ganz besonderen Beitrag leisten bei dem Versuch, eine Deeskalation der Lage in und um die Ukraine herbeizuführen. Wir brauchen endlich wieder Fortschritte zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.

Die humanitäre Lage im Donbass ist bedrückend. Wir begrüßen daher jeden Schritt, der in die richtige Richtung unternommen wird.

So weit von mir.

FRAGE DR. RINKE: Herr Büchner, ich habe eine Frage zum Kurzarbeitergeld. Das ist jetzt Sie haben es ja gesagt bis Ende Juni verlängert worden. Diese Verlängerung um drei Monate haben wir jetzt schon ein paar Mal erlebt. Warum macht man da nicht einen großen Schritt und verlängert das angesichts der erwarteten Wiederaufnahme von pandemiebedingten Problemen im Herbst nicht zum Beispiel bis Ende des Jahres?

SRS BÜCHNER: Der Beschluss ist jetzt so. Es ist auch so, dass sozusagen das Temporary Framework der EU auch nur bis zur Mitte des Jahres läuft. Wir erleben ja, wie beschrieben, eine Erholung am Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung wird selbstverständlich die Entwicklung beobachten und dann gegebenenfalls reagieren.

FRAGE JESSEN: Ist eigentlich beabsichtigt oder wurde diskutiert, ob Firmen, die vom Kurzarbeitergeld „profitieren“, weiterhin ungeschmälert Dividende werden auszahlen können? Beispiel: Daimler-Benz hat im vergangenen Jahr durch Kurzarbeitergeld und andere Leistungen 700 Millionen Euro eingespart. Der Gewinn wurde um 400 Millionen auf 1,4 Milliarden Euro gesteigert. Das kam dann wiederum Großinvestoren wie dem kuwaitischen Staatsfonds oder chinesischen Anlegern zugute. Das ist ja ein Mechanismus, der unter dem Strich bedeutet, dass ausländische Anteilseigner von deutschem Steuergeld profitieren. Wollen Sie diesen Mechanismus beibehalten, oder sagen Sie: „Nein. Wer als Unternehmen Kurzarbeitergeld bezieht, kann dann auch nicht in voller Höhe Dividende zahlen“?

SRS BÜCHNER: Ich würde dazu gerne erst einmal sagen, dass das Kurzarbeitergeld ein ganz hervorragendes Instrument war, mit dem durch die Bundesregierung, auch schon durch die vergangene Bundesregierung massiv dazu beigetragen wurde, dass viele Menschen nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen wurden, sondern in ihren Arbeitsverhältnissen bleiben konnten. Außerdem handelt es sich um eine Sozialleistung, die nicht an andere Themen geknüpft und nicht mit anderen Themen verbunden ist. Wenn das BMAS dazu ergänzen möchte, dann gerne.

PRÜHL: Herzlichen Dank, Herr Jessen. Ich kann da Herrn Büchner bestätigen und dahin gehend ergänzen, dass das Kurzarbeitergeld in der Tat eine Versicherungsleistung ist, die durch Beiträge bezahlt wird und auf die es aufgrund der Beitragszahlung einen Anspruch gibt. Deswegen ist nicht geplant, das mit anderen Themen wie Dividenden zu verknüpfen. Diese Frage stand auch schon in der letzten Legislaturperiode im Raum und wurde immer dahin gehend beantwortet.

Der zweite Aspekt ist, dass jede zusätzliche Prüfung die Auszahlung verlangsamen würde. Es geht ja gerade darum, den Unternehmen diese Hilfen auch kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wenn sie kurzfristig Kurzarbeitergeld brauchen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dass Kurzarbeitergeld dazu beigetragen hat, Arbeitsplätze zu sichern, ist völlig eindeutig. Gleichwohl ist es so, dass Unternehmen reale Einsparungen in den beschriebenen Margen haben. Wenn im Saldo der Unternehmen eben doch Gewinnsteigerungen realisiert werden können, dann ist das ein objektiver Zusammenhang. Hat das Bundeswirtschaftsministerium eine eigene Position dazu?

UNGRAD: Beim Thema Kurzarbeitergeld verweise ich auf meinen Vorredner und meine Vorrednerin. Wir hatten im Zuge der Überbrückungshilfe, als die Überbrückungshilfen begannen, die Coronahilfen, die Wirtschaftshilfen, zumindest was diesen Part angeht das ist ja auch etwas anderes als das Kurzarbeitergeld , auch eine klare Sprache dazu, die wir sehr oft auch hier in der Bundespressekonferenz geäußert haben, dass es da schon Einschränkungen gibt. Das können Sie gern nachlesen.

FRAGE JUNG: Ich verstehe das BMAS so, dass es Gesetze gibt, die das Verbot von Dividendenausschüttungen nicht zulassen. Das könnten Sie ja ändern. Warum ändern Sie das nicht? Ich meine, andere EU-Staaten machen das ja auch, dass Unternehmen, die auf Kurzarbeitergeld zurückgreifen, eben nicht Dividenden ausschütten können. Das könnten Sie ja regeln, wenn Sie wollen.

PRÜHL: Natürlich lassen sich die meisten Gesetze ändern. Aber wie schon gesagt: Das ist eine Versicherungsleistung, auf die man aufgrund von Beiträgen Ansprüche erwirbt. Diesen Mechanismus wollen wir einfach nicht abstreifen an dieser Stelle.

Zum anderen ist auch zu sagen noch einmal im Hinblick auf die Frage von Herrn Jessen : Das Kurzarbeitergeld kommt zwar in direktem Umfang erst mal den Unternehmen zugute. Aber ist vor allem auch eine Leistung für die Arbeitnehmer, die nicht arbeitslos werden, sondern die weiter als beschäftigt gelten, ihren Job behalten und jederzeit wieder anfangen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Nebeneffekt, dass von großen deutschen Unternehmen Hunderte Millionen Euro Gewinn ausgeschüttet werden, das ist dann einfach so?

PRÜHL: Wenn Sie das als Nebeneffekt sehen, werde ich Ihnen da nicht widersprechen. Grundsätzlich ging es in der Pandemie generell darum, Hilfen zu entwickeln, von denen möglichst alle profitieren, die Hilfen brauchen. Das ist beim Kurzarbeitergeld definitiv geschehen.

VORS. FELDHOFF: Ich würde jetzt gerne zu dem Grundkomplex Corona kommen und mit einer online gestellten Frage anfangen. Das bezieht sich auf eine Aussage von Herrn Drosten, der wörtlich in einem Interview gesagt hat: „Es wurden in Wuhan Sachen gemacht, die man als gefährlich bezeichnen könnte.“ Die Frage, die gestellt wird, ist: Wird die Bundesregierung die chinesische Regierung auffordern, die am 12. September 2019 nachts um 2 Uhr abgeschaltete weltweit größte Datenbank für Coronaviren des Instituts für Virologie in Wuhan wieder öffentlich zugänglich zu machen?

Wer ist denn dafür zuständig? Für Aufforderungen an die chinesische Regierung wahrscheinlich das AA.

SASSE: Ich würde sagen, für dieses Thema vielleicht in erster Linie die Kolleginnen und Kollegen.

SRS BÜCHNER: Ich kann gerne kurz aushelfen. Ich sehe gar keinen Anlass, eine Äußerung von Christian Drosten jetzt dahin gehend in irgendeiner Form zu kommentieren.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Herr Gülde, es geht um die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll. Nachdem Bayern ausgeschert ist, gibt es Kritik auch aus anderen Bundesländern und heute auch vom DGB, dass der Bund einige rechtliche Fragen nicht ausreichend geklärt habe und dass deswegen die Umsetzung dieser partiellen Impfpflicht sehr schwierig sei. Da wird vor allem die Frage der Lohnfortzahlung für ungeimpftes Personal genannt, auch Vorgaben für die Gesundheitsämter, ob die Ausnahmen machen dürfen. Deswegen hätte ich ganz gerne gewusst, ob und, wenn ja, wann das Gesundheitsministerium dazu rechtlich mit Klärungen nachlegen wird.

GÜLDE: Herr Rinke, vielen Dank für die Frage. Zu diesen Fragen hat sich ja Herr Gesundheitsminister Lauterbach gestern sowohl in der BPK als auch im „heute journal“ recht ausführlich geäußert. Dem möchte ich eigentlich gar nichts weiter hinzufügen.

Grundsätzlich ist es so: Die Länder haben einen gewissen Ermessensspielraum. Das ist auch gut so. Darüber hinaus sind Fragen, etwa der Weiterbeschäftigung, natürlich nicht pauschal zu klären, sondern das ist immer einrichtungsbezogen und individuell zu klären. Deshalb haben die Gesundheitsämter da auch diesen Ermessenspielraum.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, Sie sehen keinen weiteren Klärungsbedarf von der Bundesebene? Denn das ist ja genau das, was auch der DGB heute gefordert hat.

GÜLDE: Wie gesagt: Den gestrigen Äußerungen des Ministers kann ich nichts weiter hinzufügen. Er hat sich auch zu dem falls nötigen Nachbesserungsbedarf geäußert. Dazu gibt es heute keinen neuen Stand.

VORS. FELDHOFF: Ich darf eine Frage online einschieben. Es wird gefragt, wie die Bundesregierung gedenkt, den „Widerstand“ der Länder, die ankündigen, das nicht zu befolgen oder das Gesetz nicht umzusetzen, zu brechen und dem Gesetz bundesweit Geltung zu verschaffen.

SRS BÜCHNER: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Ich konnte den Bundeskanzler am Rande der Kabinettssitzung dazu sprechen. Er sagt: Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist einer der Vorzüge des deutschen Rechtssystems.

Ich kann gerne noch erinnern: Es gibt eine gültige gesetzliche Regelung, die im Dezember vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen wurde und die ab dem 16. März greift.

Auch zur Erinnerung: Es waren die Länder, die den Bund explizit darum gebeten hatten, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen. Das war damals die Begründung, und sie ist es noch heute. Ich zitiere aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 18. November: „Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen.“ Darum geht es im Kern bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: um den Schutz der besonders gefährdeten Menschen in unserem Land, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in Krankenhäusern.

Wie Sie wissen, sind die Länder für die Umsetzung zuständig. Wie der Kollege gerade schon gesagt hat: Das Bundesgesundheitsministerium ist mit ihnen im Gespräch, um eine einheitliche und pragmatische Vorgehensweise sicherzustellen.

FRAGE: Ich würde gerne bei Herrn Gülde nachhaken. Ich habe das Interview gestern mit Herrn Lauterbach gesehen. Mir ist da keine Antwort auf die Frage, die Herr Rinke gerade gestellt hat, in Erinnerung geblieben. Vielleicht können Sie mir da einmal helfen. Wird es jetzt Gespräche mit den Bundesländern geben? Wie sehen die aus? Wie sollen die aussehen? Welche Anpassungen, Änderungen bzw. Nachschärfungen sind da möglich?

GÜLDE: Inwieweit es jetzt Gespräche geben wird und welches Format und welchen Inhalt die haben, dazu kann ich jetzt hier noch keine Aussagen treffen.

Ich kann es nur noch einmal betonen: Gestern hat Herr Minister Lauterbach hier in der BPK gesessen und auch zum Thema der einrichtungsbezogenen Impfflicht und zum nötigen Nachbesserungsbedarf Aussagen getroffen. Wie gesagt: Es gibt dazu einen Beschluss des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates. Inwieweit es da jetzt tatsächlich noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Umsetzung gibt, das kann ich jetzt hier nicht vorwegnehmen. Wenn die Länder einen weiteren Abstimmungsbedarf sehen, dann werden wir uns dem sicher nicht verschließen. Aber es gibt nun einmal eine gültige Gesetzeslage dazu. Wir gehen auch davon aus, dass die Länder das umsetzen.

FRAGE DR. RINKE: Ich wollte in genau dieselbe Kerbe hauen. Es ist gut, dass der Minister gestern etwas dazu gesagt hat. Aber heute gibt es neue Kritik, und zwar nicht nur von Ländern, die angekündigt haben, sie wollen das gar nicht umsetzen, sondern von denen, die sagen, sie wollen es umsetzen, sie können es aber nicht. Der DGB er ist unverdächtig, Markus Söder nahezustehen sagt exakt dasselbe, nämlich dass eine rechtliche Unklarheit herrscht und dass die Aufforderung an den Bund ist, die entsprechenden Fragen wie zum Beispiel die Lohnfortzahlung zu klären. Wenn Sie jetzt sagen, das ist alles Sache der Länder, dann ist das eine Position. Aber wenn das Forderungen an den Bund sind, müssten Sie ja sagen, ob Sie da noch einmal nachlegen.

GÜLDE: Noch einmal, Herr Rinke: Wir lassen ausdrücklich einen gewissen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfflicht, weil natürlich jede Einrichtung individuell klären muss: Gibt es eine Weiterverwendungsmöglichkeit für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin? Lässt sich der Mitarbeiter möglicherweise woanders einsetzen und dergleichen? Das alles sind Fragen, die wir als Bund natürlich nicht pauschal klären können, sondern dafür braucht es eines gewissen Ermessensspielraums seitens der Gesundheitsämter. Den lassen wir auch ausdrücklich.

Wie gesagt: Sollte es weiteren Abstimmungs- oder Klärungsbedarf dazu geben, dann würden wir uns dem nicht verschließen.

FRAGE MARKMEYER: Entschuldigung, dass ich damit anfange zu sagen: Als normaler Mensch versteht man das nicht. Der Regierungssprecher sagt: Das Gesetz gilt und muss befolgt werden, sagt der Kanzler. Sie sagen, jetzt einmal im Kern: Das einzelne Gesundheitsamt entscheidet, ob es eine Lohnfortzahlung gibt oder nicht. Das kann nicht funktionieren. Irgendwo ist da eine Lücke. Ich wüsste gerne: Wo soll zum Beispiel das Thema Lohnfortzahlung geregelt werden?

GÜLDE: Frau Markmeyer, das Thema Lohnfortzahlung ist nicht im Infektionsschutzgesetz geregelt. Gegebenenfalls kann dann das Arbeitsministerium noch dazu Stellung nehmen. Das ist auch nicht weiter angetastet. Vielmehr haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum dahin gehend: Besteht eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit? Besteht die Möglichkeit, die Person anders einzusetzen, oder besteht ein Betretungsverbot? Das ist das, was das Gesundheitsamt entscheidet. Das Gesundheitsamt entscheidet nicht über die Lohnfortzahlung, sondern es entscheidet im Einzelfall lediglich über ein Betretungsverbot des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.

Welche Konsequenzen sich dann daraus ergeben, das muss im individuellen Einzelfall und nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, zum Beispiel Lohnfortzahlung, Kündigungsrecht und dergleichen, geregelt werden. Aber das ist nicht im Infektionsschutzgesetz geregelt, sondern das ist dann Arbeitsrecht.

ZUSATZFRAGE MARKMEYER: Ich habe das natürlich ironisch gemeint, dass das Gesundheitsamt über die Lohnfortzahlung entscheidet. Da ist doch die Lücke. Geben Sie doch einmal eine Antwort! Das Gesundheitsamt sagt: Du darfst die Einrichtung nicht mehr betreten. Was macht der oder die Beschäftigte danach?

GÜLDE: Wie gesagt: Dann muss natürlich die Einrichtung klären, ob eine andere Verwendungsmöglichkeit besteht. Aber das können wir von hier aus nicht pauschal beurteilen.

ZUSATZFRAGE MARKMEYER: Okay. Es besteht keine weitere Verwendungsmöglichkeit. Es gibt kein Homeoffice bei Pflege am Bett. Was macht der oder die Beschäftigte, der oder die nicht mehr auf Arbeit gehen kann.

GÜLDE: Das kann ich Ihnen nicht sagen, weil das Fragen des Arbeitsrechts betrifft, nicht des Infektionsschutzgesetzes.

ZUSATZ MARKMEYER: Okay. Dann die Frage bitte an das BMAS.

PRÜHL: Vielleicht kann ich erst einmal grundsätzlich dazu sagen, dass das Arbeitsrecht in den meisten Fällen am Ende individuelles Recht ist und teilweise auch von den Arbeitsgerichten entschieden wird. Dabei geht es immer um Einzelfälle und um die Abwägung von Interessen.

Wenn zum Beispiel in dem konkreten Fall, den Sie geschildert haben, eine Person eine Einrichtung nicht mehr betreten kann, dann ist zu prüfen, ob sie schuldhaft gehandelt hat und ob daraus dann zum Beispiel bei einer Arbeitslosenmeldung eine Sperrfrist entstehen würde, wenn sie nicht ein individuell privilegiertes Interesse vorbringen kann. Das hatte auch meine Kollegin vor ungefähr einer Woche schon einmal näher ausgeführt.

FRAGE DR. RINKE: Eine kurze Nachfrage, Frau Prühl, weil Sie so betonen, dass das dann notfalls gerichtlich geklärt werden muss. Rechnen Sie eigentlich damit, dass es zu einer Welle von Verfahren vor Arbeitsgerichten vor allem in Ostdeutschland kommt?

PRÜHL: Sie fragen jetzt natürlich hypothetisch. Insofern ist es schwierig, darauf eine Antwort zu geben. Bisher sind uns keine Verfahren dieser Art bekannt.

FRAGE JUNG: Es gibt Staatsrechtler, die sagen, dass es noch im Rahmen sei, wenn ein Bundesland seine Gesundheitsämter anweisen sollte, zunächst keine Beschäftigungs- und Betretungsverbote auszusprechen. Ist das eine Lücke in Ihrem Gesetz, oder ist das so gewollt?

GÜLDE: Nein. Wie gesagt: Zu pauschalen Anweisungen kann ich hier nichts sagen. Wir haben grundsätzlich einen Ermessensspielraum der Gesundheitsämter gelassen. Wenn es jetzt um konkrete Anweisungen an die Länder geht ich sage es jetzt einmal ganz salopp , das Gesetz nicht umzusetzen, das ist in dem Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen. Dazu haben wir uns hier auch schon geäußert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie erkennen an, dass das Gesetz die Möglichkeit zulässt, dass die Bundesländer die Gesundheitsämter

GÜLDE: Das ist so im Gesetz nicht vorgesehen, sondern wir lassen den Gesundheitsämtern einen einrichtungsindividuellen Ermessensspielraum.

FRAGE DR. RINKE: Ein etwas anderer Aspekt: Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat heute gesagt, dass er nicht mehr mit einer Überlastung des deutschen Gesundheitssystems rechnet, weil er nicht mehr glaubt, dass die Zahlen der Neuinfektionen und der Einweisungen so hochgehen, dass die Krankenhäuser in den nächsten Wochen überfordert werden. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das Gesundheitsministerium diese Einschätzung teilt.

GÜLDE: Herr Rinke, da müssen Sie natürlich die vollständigen Aussagen von Herrn Gaß zitieren. Er bezog sich zusätzlich auf die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor Corona. Wenn diese eingehalten werden, dann droht keine Überlastung des Gesundheitssystems. Dazu hat sich auch Herr Minister Lauterbach gestern geäußert. Es ist aber einfach noch zu früh, um zu lockern. Beispielsweise hat Herr Gaß gestern oder heute war es, glaube ich auch gesagt, dass wir dank der ergriffenen Maßnahmen in dieser Situation stehen und dass nicht vorzeitig gelockert werden sollte. Diesen Aussagen können wir uns natürlich anschließen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich habe jetzt gar nicht nach den Lockerungen gefragt, sondern ich wollte einfach nur eine Einschätzung haben, ob Sie mit einer Überlastung des Gesundheitssystems rechnen. Gehen Sie überhaupt noch davon aus, dass wir zahlenmäßig zu über 400 000 Neuinfektionen am Tag kommen?

GÜLDE: Die genaue Zahl kann ich jetzt nicht vorhersehen. Aber auch dazu hat sich Herr Lauterbach gestern geäußert. Wir sind noch nicht am Peak, also am Scheitelpunkt, angekommen. Den erwarten wir in einigen Wochen. Wir werden eine Steigerung der Zahlen sehen. Eine aktuelle Überlastung, wenn die Maßnahmen jetzt so beibehalten werden, sehen wir zurzeit nicht.

FRAGE JESSEN: Herr Büchner, war in der Kabinettssitzung Thema die Frage, ob der Pflegebonus wie in der bisher bekannten Form lediglich vor allem an Intensivpflegekräfte gezahlt werden soll oder nicht doch an alle Pflegekräfte? Darauf haben ja sehr viele Pflegekräfte gehofft, die auch im weiteren Sinne durch ihre Arbeit covidbelastet sind. Sie fühlen sich jetzt düpiert. Ist da noch an eine Revision gedacht, oder bleibt es bei der jetzigen Fokussierung und der vorgesehenen Deckelung bei 1 Milliarde Euro?

SRS BÜCHNER: Das war kein Thema in der Kabinettssitzung.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Warum eigentlich nicht?

SRS BÜCHNER: Da war kein Thema in der Kabinettssitzung.

FRAGE JUNG: Wann wird das Thema in der Kabinettssitzung?

SRS BÜCHNER: Ich habe noch keine Informationen darüber.

ZUSATZFRAGE JUNG: Weiß das BMG das?

GÜLDE: Nein. Auch dazu kann ich noch nichts sagen. Die Vorbereitungen daran laufen. Kabinettssitzungstermine werden natürlich immer zu den Terminen selbst bekannt gegeben. Aber ich kann Ihnen jetzt noch keinen Zeitrahmen dazu nennen.

VORS. FELDHOFF: Jetzt eine online gestellte Frage von Herrn Wiegold: Wer hat eigentlich beim Thema Bundeswehr und Auslandseinsätze das Bundesverteidigungsministerium im Kabinett vertreten? Das kann der Regierungssprecher sicher beantworten. Denn die Ministerin und die Parlamentarische Staatssekretärin Möller sind ja offensichtlich in Quarantäne. Das BMVg zuerst.

HELMBOLD: Im Kabinett war die Frage?

VORS. FELDHOFF: Wer im Kabinett das BMVg vertreten hat.

HELMBOLD: Wir haben ja auch noch beamtete Staatssekretäre. Die Verteidigungsministerin wurde durch einen beamteten Staatssekretär vertreten.

VORS. FELDHOFF: Wunderbar. Damit ist diese Frage geklärt. Können Sie auch noch sagen, wer?

HELMBOLD: Das war der Staatssekretär Zimmer.

FRAGE JUNG: Es geht um die Operation Sea Guardian. Herr Helmbold, mich würde die Bilanz der letzten zwölf Monate interessieren. Wie viele Boote hat die Bundeswehr auf dem Mittelmeer kontrolliert und durchsucht? Wie viele Waffenschmuggler wurden erwischt? Das ist ja Teil des Mandats.

Vielleicht können Sie auch sagen, wie viele Schiffe beschlagnahmt bzw. umgeleitet wurden.

HELMBOLD: Erst einmal vorab: Der Regierungssprecher hat es eben schon gesagt: Es handelt sich in erster Linie bei Sea Guardian um eine präventive Mission. Es geht darum, dass man ein Lagebild bekommt, dass man entsprechend Kontakte trackt, dass man das Lagebild gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft aufbaut und auch entsprechend teilt. Mit Blick auf konkrete und einzelne Trackingergebnisse und Maßnahmen kann ich hier im Moment keine Zahlen liefern. Wenn ich welche finde, werde ich diese nachliefern.

Ich muss aber noch dazu sagen: Die Operation Sea Guardian ist etwas, was wir grundsätzlich im Rahmen des sogenannten Associated Support durchführen. Um das zu erläutern es gibt dafür keinen deutschen Begriff : Wenn wir, wie viele andere Nationen auch, ein Schiff im Seegebiet haben zum Beispiel die Fregatte „Bayern“ auf dem Rückweg aus dem Indopazifik und das kommt durch das Mittelmeer, wird es sozusagen dieser Mission zugeschaltet und beteiligt sich mit seinen Sensoren am Lagebild, teilt das international, sorgt insgesamt damit für die Präsenz in internationaler Abstimmung und leistet damit einen Beitrag zur Sicherheit im Seeraum, der gerade im Mittelmeer relevant ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich würde mich über eine detaillierte Nachreichung freuen.

Können Sie grundsätzlich sagen: Wurden im letzten Jahr Waffenschmuggler von der Marine erwischt und Boote beschlagnahmt? Das ist ja die Aufgabe. Wenn das nicht stattfindet, warum verlängert man dann das Mandat?

HELMBOLD: Das ist die typische Frage, die sich immer stellt, wenn man sich mit Missionen mit präventivem Charakter auseinandersetzt. Wenn man erfolgreich ist, finden wesentliche Vorkommnisse in dem entsprechendem Seegebiet nicht statt. Das bedeutet aber nicht, dass die Mission überflüssig ist. Vielleicht bestätigt das gerade, dass es erforderlich ist. Gerade im internationalen Seeraum werden entsprechende Regelungen durch die Staaten gemeinsam durchgeführt. Von daher ist es auch ganz klar, dass es solche Missionen gibt, die die Staatengemeinschaft gemeinsam durchführt. Das ist auch bei der Operation Sea Guardian der Fall.

VORS. FELDHOFF: Ich darf eine Frage von Herrn Lücking von „nd der Tag“ einschieben: Aus der Fraktion der Grünen gab es noch im letzten Jahr Kritik an der mangelnden Transparenz zum Einsatzgebiet im Rahmen von Sea Guardian. Wie unterscheidet sich das bislang gültige Mandat vom neuen Mandat?

HELMBOLD: Das Einsatzgebiet selbst wird nunmehr nur noch im Mittelmeer stattfinden, aber außerhalb der Küstenmeere. Da gab es eine Anpassung. Es gab zuvor auch das Einsatzgebiet in den Küstenmeeren. Wir haben aber festgestellt, dass wir auf diese Regelungen, die zum Teil relativ komplex waren, gar nicht zurückgegriffen haben. Das bedeutet, das Mandat wurde mit Blick auf die praktischen Erfahrungen der letzten Monate angepasst.

Dann habe ich noch eine Nachreichung für Sie, Herr Jung. In der Zwischenzweit ist mir mitgeteilt worden: Es wurden 30 000 Schiffe identifiziert und drei Schiffe kontrolliert. Im letzten Jahr gab es keinen deutschen Beitrag bei Kontrollen.

FRAGE JESSEN: Können Sie bezogen auf Sea Guardian sagen oder gegebenenfalls nachreichen, wie viele Wasserfahrzeuge mit Geflüchteten an Bord durch Kräfte der Bundesmarine gerettet wurden?

HELMBOLD: Wir hatten in der Vergangenheit die Diskussion in Bezug auf andere Missionen. In Bezug auf Sea Guardian liegt mir im Moment nichts vor. Sollte dazu etwas vorliegen, würde ich das entsprechend nachreichen.

FRAGE JUNG: Können Sie kurz für Doofe erklären, was „außerhalb der Küstenmeere“ bedeutet? Hat das etwas mit Libyen zu tun?

HELMBOLD: „Küstenmeere“ ist die Bezeichnung, die wir für die sogenannten Territorialgewässer verwenden. Das sind die Bereiche, die unmittelbar zum staatlichen Territorium anderer Staaten gehören. Dort ist es so: Wenn wir mit einer NATO-Mission gemeinsam mit unserem NATO-Verband beispielsweise in ein NATO-Land einlaufen, ist das unproblematisch, weil das grundsätzlich ohnehin abgedeckt ist. Aber wenn wir in einen Nicht-NATO-Staat einlaufen würden, erfordert das natürlich die Clearance und die Freigabe des entsprechenden Landes, dass wir in seine Territorialgewässer hineinfahren. Von daher ist das zentral. Es gibt also Bereiche auf Englisch heißt das Global Commons , die internationales Gemeinschaftseigentum sind. Dabei sprechen wir von den Meeren, die hier in Rede stehen. Dann gibt es eben im Meer typischerweise mit der Zwölf-Meilen-Zone das Küstenmeer wie Territorialgewässer.

Es ist allerdings etwas komplizierter. Ich kann hier aber auf die Details nicht eingehen. Das müsste man einmal in einer längeren Session in Angriff nehmen, weil es noch zusätzliche Zonen gibt. Das ist insgesamt relativ komplex. Grundsätzlich gilt: Mit Küstenmeer meinen wir das territoriale Gewässer des entsprechenden Staates.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu Mali. Herr Helmbold, vielleicht können Sie uns etwas zu der abgesagten Reise der Ministerin sagen, ob es allein Coronagründe oder auch politische Überlegungen waren, dass man möglicherweise nicht reisen wollte.

HELMBOLD: Das ist allein coronabedingt. Die geplante Reise der Verteidigungsministerin nach Mali und Niger kann leider nicht stattfinden. Das liegt daran, dass ein Mitarbeiter des engsten Umfelds der Ministerin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Die Ministerin selbst ist bislang negativ getestet. Aber Gesundheit, insbesondere der Kontingente in Mali, geht vor und somit nutzen wir alle Vorsichtsmaßnahmen.

Geplant war, sich vor Ort einen Eindruck über die Lage zu verschaffen und auch mit der Truppe zu sprechen. Geplant war auch, Gespräche mit der malischen Militärregierung zu führen, um noch einmal ganz klar die deutsche Position zu verdeutlichen. Die Programmpunkte werden, soweit wie möglich, digital umgesetzt. Sobald das möglich ist, wird die Reise entsprechend nachgeholt, gerade auch mit Blick auf die so wichtige parlamentarische Befassung mit dem Mandat, das Ende Mai abläuft.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie bitte etwas zu den politischen Gesprächen sagen? Werden die auch digital stattfinden? Wenn ja, mit wem aus dieser malischen Regierung?

HELMBOLD: Wir gehen im Moment die Programmpunkte im Einzelnen durch. Wenn wir Genaueres wissen, können wir das entsprechend mitteilen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Frau Sasse, eine Frage zu Mali und zur Lageeinschätzung. Es hat ja durchaus Diskussionen gegeben, wie weit man überhaupt noch Kontakte mit dieser Militärregierung haben sollte. Hat sich aus Ihrer Sicht irgendeine Veränderung ergeben, die zum Beispiel auch zu einer Neuüberlegung führen könnte, ob man überhaupt noch direkte Kontakte hat?

SASSE: Herr Rinke, darüber kann ich Ihnen heute nichts berichten. Sie wissen, dass Herr Burger gemeinsam mit Herrn Collatz am Montag ausführlich über die Lage in Mali berichtet hat. Vor diesem Hintergrund wissen Sie auch, dass Staatsministerin Keul aus dem Auswärtigen Amt über das Wochenende in die Region gereist war und in Mali unter anderem Gespräche mit dem Territorialminister und auch dem Generalsekretär des Außenministeriums geführt hat. Diese Gespräche finden also durch weiter statt.

FRAGE JESSEN (zur Personalie Jennifer Morgan): Ich habe eine schlichte Lernfrage: Spricht Frau Morgan Deutsch oder wird sie es bis zum Amtsantritt als Staatssekretärin oder als Sonderbeauftragte lernen oder wird das AA sozusagen in Berlin zweisprachig agieren?

SASSE: Herr Jessen, da kann ich Sie beruhigen: Frau Morgan ist der deutschen Sprache mächtig, und zwar sowohl schriftlich als auch mündlich.

FRAGE DR. RINKE (zur Ukraine): Herr Büchner, eine Nachfrage zu dem Treffen, das morgen stattfindet. Können Sie sagen, was auf der Agenda steht? Sie hatten ja erwähnt, dass schon Ende Januar ein Treffen der außenpolitischen Berater stattgefunden hat. Hat man jetzt eine konkrete Agenda, wie man das Minsk-Abkommen weiter umsetzen möchte? Was genau ist die Erwartung an das Treffen?

VORS. FELDHOFF: Wenn ich vielleicht einflechten darf: Können Sie etwas zur Uhrzeit sagen? Gibt es im Anschluss daran eine Pressekonferenz oder Pressemitteilung?

SRS BÜCHNER: Ich kann leider weder etwas zur Uhrzeit noch zu möglichen Veröffentlichungen im Nachgang sagen. Wir müssen abwarten, wie sich das morgen alles entwickelt.

Wie schon gesagt: Der Austausch dient in erster Linie dem Gespräch darüber, bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen voranzukommen. Da gibt es, wie Sie wissen, Meinungsverschiedenheiten. Es wird im Kern darum gehen, diese weiter zu verringern und bei der Umsetzung voranzukommen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie können jetzt nicht sagen, welche konkreten Punkte des Minsker Abkommens auf der Agenda stehen?

SRS BÜCHNER: Nein. Ich würde insofern gerne den Gesprächen nicht vorgreifen wollen. Wir müssen sehen, worüber sich die Berater morgen austauschen.

FRAGE: Herr Büchner, ich möchte es trotzdem versuchen und eine Frage zur Agenda stellen. Wird ein mögliches Treffen der Staats- und Regierungschefs im Mittelpunkt stehen?

SRS BÜCHNER: Im N4-Format meinen Sie?

ZUSATZ: Ja.

SRS BÜCHNER: Auch dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Ich kann diesem Gespräch morgen wirklich nicht vorgreifen. Wir müssen schauen, was die Berater, die sich dann treffen, miteinander verhandeln.

VORS. FELDHOFF: Frau Timofeeva hat eine Frage, die sich an das Auswärtige Amt richtet: Wie kommentieren Sie die Weigerung des ukrainischen Präsidenten, sich am Montag mit der Bundesaußenministerin zu treffen? Ist aus Ihrer Sicht die Absage mit Unzufriedenheit Kiews wegen der Weigerung Berlins, Waffen zu liefern, verbunden?

SASSE: Wir kennen natürlich diese Meldungen. Die Ministerin selbst hat sich im Laufe ihrer Reise gestern und vorgestern dazu geäußert.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf verweisen, dass sich auch das ukrainische Außenministerium in Form des Sprechers zu diesem Thema abschließend über Twitter geäußert hat.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine weitere Frage online, und zwar von Herrn Huld an das Auswärtige Amt: Wie bewertet die Bundesregierung die Form und den Inhalt der scharfen Kritik, die der ukrainische Botschafter, Herr Melnyk, regelmäßig und öffentlich an deutscher Unterstützung für die Ukraine übt? Waren die wenig diplomatischen Einlassungen des Botschafters Thema beim Besuch von Ministerin Baerbock in Kiew?

SASSE: Es ist so, dass wir natürlich die Äußerungen von Herrn Melnyk über alle Kanäle zur Kenntnis nehmen. Die Ministerin selbst hat ihre Gespräche in der Ukraine geführt. Der Kontakt sowohl mit der ukrainischen Regierung in Kiew als auch mit Botschafter Melnyk hier in Berlin ist sehr eng. Er betrifft das gesamte Spektrum der deutsch-ukrainischen Beziehungen. Wie üblich handhaben wir es so, dass wir aus vertraulichen Gesprächen der Ministerin nichts bekanntgeben.

FRAGE JESSEN: Herr Büchner, teilt der Bundeskanzler das klare Junktim, das US-Präsident Biden in Bezug auf Nord Stream 2 abgegeben hat?

SRS BÜCHNER: Der Bundeskanzler hat sich ja sowohl vor seiner Reise als auch während seiner Reise ganz eindeutig geäußert. Den Äußerungen des Bundeskanzlers will ich an der Stelle gar nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Er hat sich in Bezug auf das Junktim eben leider nicht klar geäußert, sondern er hat dazu gar nichts gesagt. Deswegen die Frage: Lässt die Tatsache, dass der US-Präsident ein klares Junktim formuliert und der Bundeskanzler, daneben stehend, nichts dazu sagt, irgendeine andere Interpretation zu, als dass das gegebenenfalls Zustimmung bedeutet?

SRS BÜCHNER: Der Bundeskanzler hat in Washington wörtlich gesagt: Wir werden einheitlich und zusammen auftreten, auch in all diesen Fragen. Ich glaube, da ist gar nicht viel Interpretationsspielraum.

FRAGE JUNG: Wenn der US-Präsident aber verspricht, dass es Nord Stream 2 nicht geben werde, wenn die Russen die Grenze zur Ukraine überqueren, dann ist das ja nichts Einheitliches, sondern etwas ganz anderes als das, was die deutsche Regierung immer wieder sagt. Verstehen Sie denn die Aussage von Herrn Biden und der US-Regierung als Drohung? Hier geht es um die Entscheidung eines souveränen Staates, dem der Kanzler vorsteht.

SRS BÜCHNER: Es gibt überhaupt keinen Anlass für so eine Unterstellung oder so eine Spekulation. Ich glaube einfach, dass die Aussage des Bundeskanzlers, dass alle Optionen für den Fall einer militärischen Intervention auf dem Tisch liegen, völlig klar ist und dass sie auch sozusagen keiner weiteren Interpretation bedarf.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat der Kanzler sich vielleicht nach der Pressekonferenz bei Herrn Biden erkundigt, wie Herr Biden das Versprechen, das er abgegeben hat, dass die Amerikaner es schaffen werden, dass es Nord Stream 2 dann nicht geben wird, umsetzen wollen?

SRS BÜCHNER: Ich glaube, ich habe dazu jetzt alles Notwendige gesagt.

VORS. FELDHOFF: Eine Frage von Frau Jennen von Bloomberg: Macron hat von einem neuen Ansatz zur Sicherheitspolitik insbesondere mit Blick auf Garantien für Russland gesprochen. Unterstützt die Bundesregierung dieses Vorgehen?

SRS BÜCHNER: Auch dazu kann man einfach grundsätzlich sagen: Wir sind das ist, glaube ich, über die letzten Wochen ganz klar geworden in engstem Austausch mit unseren Verbündeten: mit Frankreich, darüber hinaus natürlich mit den Partnern in der EU, ganz besonders eng mit den USA, was Sie auf der Reise des Bundeskanzlers erlebt haben. Gehen Sie davon aus, dass alle Initiativen, die zurzeit parallel laufen, eng miteinander verknüpft und abgestimmt sind. Insofern wird niemand den anderen überraschen, sondern man wird eng zusammenarbeiten.

FRAGE DR. RINKE: Ich bin nicht sicher, ob sich die Frage an das Verteidigungs- oder Außenministerium richtet. Die litauische Regierung hat noch einmal Wünsche Richtung Deutschland geäußert, was weitere Hilfe angeht. Dabei geht es nicht nur um die Aufstockung der Soldaten, sondern auch um die Lieferung von Waffensystemen, zum Beispiel Flugabwehrraketen. Nun ist das ja ein NATO-Land, also stellt sich eine andere Debatte als im Falle der Ukraine. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung sich Gedanken macht, was man Litauen noch zusätzlich liefern kann.

SASSE: Ich kann das vielleicht erst einmal politisch einordnen: Wir stehen selbstverständlich mit Litauen in engem Kontakt, was die Krise zwischen Russland und der Ukraine angeht. Die Ministerin spricht regelmäßig mit ihrem Außenministerkollegen aus Litauen, und zwar nicht nur im Rahmen des Rates der Außenminister, sondern auch bilateral und auf anderen Wegen. Wir nehmen selbstverständlich die Sorgen der baltischen Staaten ebenso wie die Polens und verschieden anderer betroffener Staaten sehr, sehr ernst und bemühen uns, diese Sorgen auf allen Kanälen, die im Moment im Gespräch sind, zu berücksichtigen.

HELMBOLD: Von unserer Seite kann ich nur noch einmal auf das verweisen, was wir in der letzten Zeit immer haben verlautbaren lassen: Wir verstärken die Battlegroup in Litauen mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten, die binnen weniger Tage in Marsch gesetzt werden. Gleichzeitig stehen wir natürlich mit Litauen in einem ständigen Austausch. Wir sehen uns natürlich auch genau an, wo dort Bedürfnisse und Bedarfe vorhanden sind. Ich kann aber zu einzelnen Punkten einer solchen Liste keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Hat die Bundesregierung ähnliche Forderungen oder Wünsche von den anderen beiden baltischen Staaten bekommen, also mehr Soldaten plus zusätzliche Waffenlieferungen?

SASSE: Ich kann Ihnen dazu an dieser Stelle nichts berichten. Wenn wir etwas berichten können, würde ich das ergänzen.

HELMBOLD: Von meiner Seite erfolgt die gleiche Antwort.

FRAGE JESSEN: Kann uns das Bundeswirtschaftsministerium etwas über den Stand der Gasreserven in Deutschland sagen? In der vergangenen oder vorvergangenen Woche sah es so aus, dass die Reservestände, die in der vorletzten Woche gemeldet wurden, nicht ausreichen würden, um den Gasbedarf während einer zweiwöchigen Kälteperiode zu decken. Hat sich daran etwas geändert? Sind die Füllstände gestiegen, oder sind sie immer noch auf dem Level der letzten und vorletzten Woche?

UNGRAD: Was diese Kälteperiode angeht, kann ich es nicht beurteilen. Das habe ich nicht gehört.

Generell kann ich Ihnen sagen, dass wir die Lage weiterhin sehr genau beobachten und dass die Versorgungssicherheit derzeit weiterhin gewährleistet ist. Wir tun das Notwendige, damit die Versorgung gesichert ist. Es geht auch nicht nur darum, dass die Speicher gefüllt sind. In erster Linie beziehen wir unser Gas über Pipelines. Die Verträge werden derzeit eingehalten. Es ist nicht so, dass unser ganzes Gas aus den Speichern kommt.

Der Minister hat auch schon öfter gesagt, dass wir die Vorsorge für den nächsten Winter verbessern müssen und dass dafür verschiedene Instrumente erforderlich sind. Zum einen müssen wir dann auch regulatorisch schauen, wie wir zu höheren Speicherfüllständen kommen. Aber was das angeht, sind wir jetzt erst einmal noch in Gesprächen. Das ist keine Sache, die sich von heute auf morgen umsetzen lässt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wurde versucht, über die bestehenden Verträge hinaus mehr Gas aus Russland zu bekommen? Es gibt Presseberichte, wonach Russland dies abgelehnt habe. Wurde das versucht?

UNGRAD: Wir haben ja schon öfter gesagt, dass wir einen liberalen Gasmarkt haben. Zu Dingen wie Verträgen oder Lieferungen müssten Sie die Händler fragen. Darin haben wir wirklich keinen Einblick. Das BMWK tritt auch nicht an Regierungen heran, um Verträge abzuschließen oder Gas zu besorgen, indem wir Gas direkt einkaufen. Das funktioniert über die Händler.

FRAGE JUNG: Frau Ungrad, Herr Säverin hat vergangene Woche eingeräumt, dass der kritische Füllstand der Erdgasreserve unterschritten wurde. Wie ist er denn jetzt? Das hat der Kollege ja gerade schon gefragt.

UNGRAD: Ich kann von keinem kritischen Füllstand in dem Sinne ausgehen, dass ich eine bestimmte Prozentzahl sagen würde. Das ist nicht das, wovon wir ausgehen. Es gilt das, was ich gerade gesagt habe, dass unsere Gasversorgung in erster Linie über die Pipelines geht und die Verträge erfüllt werden.

Natürlich beobachten wir die Lage der Speicherstände, und sie ist sicherlich besorgniserregend. Dazu kommt noch die „long-term option“. Das heißt, dass die Marktverantwortlichen bestimmte Gasmengen einkaufen und dann in Gebieten, in denen die Füllstände besonders niedrig sind, für Sicherheit sorgen. Aber auch das ist eine Frage der Marktgebietsverantwortlichen. Auch das können wir von unserer Seite aus nicht beurteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ihr Ministerium hat letzte Woche von einem kritischen Füllstand, der bei 40 Prozent liegt, gesprochen. Jetzt haben Sie selbst gerade gesagt, dass das, die aktuellen Füllstände, sicherlich besorgniserregend ist. Was heißt denn das? Zu wie viel Prozent ist die Reserve gefüllt oder nicht? Die Zahlen haben Sie uns doch sonst auch immer gegeben.

UNGRAD: Die Zahl, ab wie viel es besorgniserregend ist?

ZUSATZ JUNG: Nein, den Prozentsatz der Erdgasreserve!

UNGRAD: Der Speicherstände?

ZUSATZ JUNG: Ja!

UNGRAD: Als ich losgegangen bin, lag er bei 35 Prozent, 36 Prozent in Deutschland.

ZUSATZ JUNG: Also unter der kritischen Schwelle, okay!

UNGRAD: Er lag bei 35 Prozent, 36 Prozent.

VORS. FELDHOFF: Wir kommen, weil wir es vorhin vergessen haben, zu einer Reiseankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

UNGRAD: Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck reist am Freitag, den 11. Februar, nach Polen, nach Warschau. In Warschau wird er den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Staatsvermögen Jaczek Sasin sowie Anna Moskwa, Ministerin für Klima und Umwelt, und Piotr Nowak, Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie, treffen. Im Mittelpunkt der Gespräche werden aktuelle Fragen der Klima- und Energiepolitik, Industriepolitik, Transformation der Wirtschaft sowie die deutsch-polnische Kooperation bei wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse stehen dabei sind unter anderem IPCEI Wasserstoff zu nennen, womit wir im Rahmen der EU gemeinsam an einem Wasserstoffhochlauf arbeiten und generell der Ausbau der Wirtschaftskooperation zwischen beiden Ländern.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage von Herrn Aiash. Sie bezieht sich auf die Länder Irak, Tunesien und Libyen. Er stellt fest, dass in allen Ländern die Schwierigkeiten innenpolitischer Art zunähmen. Seine Frage ist: Gibt es Vorschläge und Meinungen aufseiten der Bundesregierung, wie die Situation in diesen Ländern wieder verbessert werden kann?

SASSE: Das ist eine sehr umfassende Frage. Herr Aiash, dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass wir mit Blick auf die drei Länder, die Sie erwähnt haben, natürlich individuelle Ansätze umsetzen. Wir stehen in Gesprächen mit den Regierungen dieser drei Länder. Wir bemühen uns, zugeschnitten auf diese drei Länder jeweils individuell zu schauen, wie die Lage ist und inwieweit Deutschland unterstützend tätig werden kann. Die Lage das muss ich an dieser Stelle auch erwähnen ist natürlich nicht identisch in allen drei Ländern. Das heißt, dass man schon gezielt auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen muss.

FRAGE JUNG: Zum Scholzbesuch in Washington. Das war ja leider nicht Thema in der Pressekonferenz. Wurden denn die Themen von Assange und Ramstein im Gespräch mit Herrn Biden von Herrn Scholz angesprochen? Wenn ja, was hat er gesagt?

SRS BÜCHNER: Über das, was auf der Pressekonferenz gesagt wurde, hinaus kann ich hier keine Auskunft über die Gespräche geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht indirekt? Hat sich der Kanzler für Herrn Assange und das Thema der Pressefreiheit eingesetzt?

SRS BÜCHNER: Wie ich gerade gesagt habe: Über das hinaus, was auf der Pressekonferenz gesagt wurde, kann ich mich hier nicht einlassen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Herr Lindner hatte sich kritisch geäußert. Bisher sei kein Sonderbevollmächtigter für Flüchtlinge eingesetzt worden, hat er der „BILD“-Zeitung gesagt und es kritisiert.

Wie ist der Stand der Dinge? Zumindest der Sonderbeauftragte für Migrationsabkommen ist ja tatsächlich im Koalitionsvertrag vereinbart. Soll es darüber bald eine Entscheidung geben? Wie ist der Stand der Dinge?

DR. WEDE: Nach meiner Information gibt es dazu keinen neuen Stand. Die Gespräche dazu werden geführt. Es würde sich allerdings, wie Sie wissen, um einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung handeln. Deswegen will ich Herrn Büchner die Gelegenheit geben, zu ergänzen.

SRS BÜCHNER: Danke. Auch ich habe dazu keinen neuen Stand. Wie üblich würden wir mitteilen, wenn so etwas im Kabinett beschlossen würde.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Trifft es zu, dass auf Intervention der Abteilungsleiterin Personal drei Artikel aus der Mitarbeiterzeitschrift „intern AA“ nach Drucklegung entfernt werden mussten? Wenn ja, geschah das mit Rückendeckung der Ministerin?

SASSE: Die Antwort auf diese Frage würde ich Ihnen gern nachreichen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Giulia Saudelli von der Deutschen Welle. Sie betrifft Beamte, die Mitglied der AfD sind: Herr Meuthen wirft seiner ehemaligen Partei in Teilen totalitäre Züge vor. Können Mitglieder der AfD nach Einschätzung des Innenministeriums Beamte sein? Sieht das Bundesinnenministerium des Inneren eine dienstrechtliche Handhabe gegen Beamte, die zum Umfeld des aufgelösten rechtsextremen Flügels der Partei zählen?

DR. WEDE: Wie Sie wissen, läuft zu dem Komplex der AfD ein Gerichtsverfahren. Auch aus Respekt vor dem Gericht will ich mich deswegen zu diesem Komplex derzeit nicht äußern.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Lücking zum Thema Afghanistans: Die Website „Independent Persian“ berichtet von intensivierten Suchen der Taliban nach Ortskräften in den afghanischen Provinzen Faryab, Sar-i Pul und Balch. Dort liegt auch Masar-e Scharif. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere dem Auswärtigen Amt, dem BMVg und dem BMZ dazu vor, und wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Gefährdungslage?

SASSE: Mir sind diese Meldungen bisher nicht bekannt. Ich kann Herrn Lücking an dieser Stelle aber noch einmal grundsätzlich sagen, dass uns als Bundesregierung natürlich bewusst ist, dass sich ehemalige Ortkräfte der Bundesregierung in Afghanistan in einer erhöhten Gefährdungslage befinden. Gerade deswegen gelten die Bemühungen der Bundesregierung schon seit Längerem genau dem Ziel, Schutzbedürftige und ehemalige Ortskräfte der Bundesregierung in Sicherheit zu bringen. Diese Bemühungen laufen weiterhin auf sehr, sehr intensivem Niveau.

Ich kann an der Stelle auch bekanntgeben wir tun das ja regelmäßig , dass inzwischen 11 102 Visa an Ortskräfte und besonders Schutzbedürftige erteilt wurden.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage an das BMVg. Es ist jetzt öffentlich geworden, dass, nachdem der Militärische Abschirmdienst die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter Ihres Hauses, dem im Juli 2020 vorgeworfen wurde, die falschen Urlaubsbildchen auf Instagram gelikt zu haben, und der daraufhin versetzt wurde, eingestellt hat, jetzt auch die Wehrdisziplinaranwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, und zwar mit dem Ergebnis: kein Dienstvergehen.

Wird der Dienstherr auf Basis seiner Fürsorgepflicht den betroffenen Offizier nun auf seinen Posten zurückversetzen, oder was ist zur Rehabilitierung vorgesehen?

HELMBOLD: Hier gilt wie immer: Zu Einzelpersonalmaßnahmen können wir keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Der Fall ist hier im Juli 2020 mit der vollen Namensnennung auch durch die Sprecher des BMVg ausgiebig erörtert worden. Noch vor Abschluss der Prüfung ist der Mann öffentlich durch die Manege gezogen worden, mit Dienstgrad und allem Drum und Dran. Da können Sie sich jetzt also nicht auf diese Position zurückziehen.

HELMBOLD: Wir haben genau zu dem Punkt uns hier in der RegPK schon geäußert, und ich habe keine Ergänzungen dazu.

FRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, wie viele interne Ermittlungen bei Ihnen aktuell wegen Rechtsextremismus laufen?

HELMBOLD: Wir haben ja die Zahlen im Rahmen der Berichte; die haben wir hier regelmäßig kommuniziert. Etwas Aktualisiertes habe ich im Augenblick nicht.

ZUSATZ JUNG: Vielleicht können Sie es nachreichen.

HELMBOLD: Wenn wir da etwas haben, würden wir das tun. Aber wir berichten natürlich regelmäßig und versuchen natürlich, dann auch in diesen Takten Ihnen ja dieses Lagebild zur Verfügung zu stellen.

VORS. FELDHOFF (zu ehemaligen Ortskräften der Bundesregierung in Afghanistan): Herr Lücking hat noch eine Nachfrage zu der Austeilung der Visa, die Sie eben erwähnt haben, Frau Sasse: Können Sie das den erfolgten Einreisen zur Einordnung gegenüberstellen? Die Ausstellung von Visa ist das eine, und die tatsächlich erfolgte Einreise in die Bundesrepublik ist ja etwas anderes.

SASSE: Ja. Diese Frage haben wir an der Stelle schon mehrfach erörtert. Zu Einreisen würde ich, wenn Herr Dr. Wede ergänzen möchte, an das BMI verweisen. Ich möchte allerdings an dieser Stelle auch noch einmal erklären, dass die Zahl der Visa natürlich nicht in direktem Verhältnis gesehen werden kann, weil man nie mit Sicherheit sagen kann, welche der Personen, die Visa erhalten haben, tatsächlich ausgereist sind. Es gibt solche Ausreisemöglichkeiten. Es gibt beispielsweise regelmäßige Charterflüge, die wir von Islamabad aus für die Betroffenen organisieren. Aber zum einen kann man die Zahl der Ausreisen nicht mit Sicherheit benennen, und dementsprechend ist auch die Zahl der Einreisen nur sehr schwer ins Verhältnis zu setzen.

DR. WEDE: Ich habe im Prinzip nichts zu ergänzen. Ich möchte einfach nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass ja auch gerade während der Evakuierungsphase viele Ortskräfte nicht mit deutschen Maßnahmen nach Europa geflogen wurden, die dann zwar letzten Endes in Deutschland angekommen sind. Andererseits haben wir auch Ortskräfte anderer Staaten mitgenommen. Insofern sind die Zahlen hier nicht immer ganz vergleichbar.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Frau Clasmann von der dpa an das BMI: Was war das Ergebnis des gestrigen Treffens der Bundesinnenministerin mit ihrer italienischen Amtskollegin in Rom bezogen auf die Verteilung von Asylsuchenden in der EU? Zur Sicherheit fragt Sie: Welche Auslandsreisen plant die Ministerin in den kommenden Wochen, da auch die gestrige Reise nach Rom nicht angekündigt war.

DR. WEDE: Wir würden es auch weiterhin so handhaben, dass wir Reisen ankündigen, wenn sie feststehen. Aktuell habe ich keine Reise anzukündigen. Ich würde, ehrlich gesagt, zu dem gestrigen Besuch in Rom die Ministerin selbst zitieren. Sie hat gesagt: Wir wollen die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten stärken und besonders belastete Staaten an der EU-Außengrenze stärker unterstützen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Wir haben in den vergangenen Tagen relativ viel über Umwelttaxonomie gehört und darüber, welche Branchen oder Betriebe in den Genuss derselben kommen. Auf EU-Ebene sind jetzt Kriterien für eine Sozialtaxonomie in Vorbereitung. Offenbar versucht die deutsche Rüstungswirtschaft, sich als solche zu positionieren. Rüstung sei also sozusagen nachhaltig im sozialtaxonomischen Sinn. Wie geht die Bundesregierung mit dieser Position um? Teilen Sie sie? Unterstützten Sie sie? Distanzieren Sie sich davon?

UNGRAD: Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, ob das bei uns liegt. Ich kann dazu gern nachforschen und würde das dann nachreichen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Part überhaupt im BMWK liegt. Aber wenn, dann reiche ich es nach.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Frage von Herrn Aiash zur Lage der Muslime in Deutschland. Er stellt fest: Die Lage ist nicht gut. Das Phänomen der Angriffe auf Moscheen und auch auf muslimische Friedhöfe ist gestiegen. Gibt es besondere Schutzpläne der Bundesregierung zum Schutz auch von muslimischen Einrichtungen und Friedhöfen?

DR. WEDE: Sie wissen, dass die Maßnahmen vor Ort zum Schutz von Moscheen und beispielsweise auch Friedhöfen, sofern das angezeigt ist, in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Inwiefern das BMI oder der Bund dabei unterstützen, müsste ich bitte nachreichen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Frage von der Agentur ANSA zur Klimanachreichung bzw. zur Personalie von Frau Morgan: Was hält eigentlich Minister Habeck von der Nominierung als Beauftragte für das Klima im Auswärtigen Amt? Wäre es nicht ein guter Schritt für die Bundesregierung, wenn diese Nominierung im Wirtschaftsministerium, also im Klimaministerium, angesiedelt worden wäre?

ZURUF: … (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. FELDHOFF: Nein, sondern sozusagen die Ansiedlung des Sonderbeauftragten für internationalen Klimaschutz.

UNGRAD: Wir haben das nicht zu kommentieren. Die Bundesregierung spricht sich darüber intern ab. Inwieweit Stellen von anderen Ministerien besetzt werden, haben wir nicht zu kommentieren.

SASSE: Ich weise an dieser Stelle noch einmal auf die Pressekonferenz hin und darf auch vielleicht noch einmal daran erinnern, dass sich die Bundesregierung zu Beginn der Legislaturperiode darauf verständigt hat, dass das Auswärtige Amt die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik übernehmen wird. Dementsprechend kann man hier, glaube ich, von einem Konsens der Bundesregierung sprechen.

Der Beitrag Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 09. Februar 2022 erschien zuerst auf Jung & Naiv.
@blingbling

Hm, seltsam ... bei mir ist der Artikel eingeklappt nach der URL .. darunter kommt noch ein klickbares "View article" und 3 tags und sonst nur die 4 Textzeilen über der URL.

Aber wahrscheinlich liegt das daran, dass ich ja hier auf hubzilla bin und nicht auf mastodon.

Was ist das Fazit? Dass ich lieber dieses RSS-feed-mirror abschalten soll?
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Ich sehe gerade, dass ich auch hier bei qoto.org die Beiträge von J&N eingeklappt sehe mit einem "Read more" button ... in dem Fall glaube ich wirklich, dass man es vielleicht bei dem eigenen mastodon-Server/Account einstellen kann.

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