"[...] er seine Erklärung nicht am 31.08.2022 abgab, weil seine Unterlagen beschlagnahmt waren und er im Gefängnis saß, bemerkte sie nicht. Solche Fristversäumnisse setzen einen automatisierten Mahnprozess in Gang [...]
Als sein Antrag auf Fristverlängerung einging, sah die Beamtin auf dem Bildschirm, dass eine Fahndung lief. [...]

lehnte sie den Antrag nach Rücksprache mit dem Fahnder ab."

Lohnt sich, den Text am Stück zu lesen.

troet.cafe/@kiki@social.cu2d.c

@DCR aber wer würde denn auch sonst die strassen bauen, da muss man dann schon mal in den sauren apfel beissen und eine freidrehende exekutive akzeptieren.

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