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Wenn von Staatsanwaltschaften seit einigen Jahren ein Paragraf (§201 StGB), der eigentlich gegen heimliches Aufnehmen gerichtet ist, fürs Einschüchtern bei gut erkennbaren Handyaufnahmen von Polizisten genutzt wird, ist in der Tat der Gesetzgeber gefragt.
Eeeey, Gesetzgeber, mach mal!

Klingt eigentlich auch nach ner guten Folge @zdfmagazin 🤔

👉 lto.de/recht/hintergruende/h/l

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