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Das deutsche “Straßenverkehrsgesetz” beschäftigt sich eigentlich nur am Rande mit Straßen oder dem Verkehr.

Stattdessen beschäftigt es sich in Abschnitt I “Verkehrsvorschriften” (sic!) mit

  • Autos und ihrer Zulassung,
  • Autofahrys und ihrer Zulassung,
  • dem Entzug der Zulassung,
  • der Kennzeichnung der obigen,
    in Abschnitt II mit Haftung für Shaize, die Autys mit ihren Autos machen,
    in Abschnitt III mit Strafen für Shaize, die Autys mit ihren Autos machen,
    in Abschnitt IV mit einem Register für Shaize, die Autys mit ihren Autos gemacht haben,
    in Abschnitt V mit einem Register für die Autos, mit denen Autys offenbar nur Shaize machen,
    in Abschnitt VI mit einem Register für die Erlaubnis für Autys, die sie möglicherweise verlieren, wenn sie die vorgeschalteten Abschnitte durchschritten haben, weil sie Shaize gemacht haben

… und dann natürlich Dazenverarbeitungsvorschriften, gemeinsame Vorschriften und last but not least Übergangsbestimmungen.

Das hat tatsächlich nur tangential mit Verkehr und Straßen zu tun.
@SheDrivesMobility

@cweickhmann @SheDrivesMobility der Trick ist ja, die Ermächtigungsgrundlage für das Ministerium darin zu verpacken, sodass die StVO gesondert entstehen kann und nicht so ein umständliches Gesetzgebungsverfahren benötigt, weil das ja die Experten machen 😉

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