"Die Kammer begründete das Urteil damit, dass es kein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum gebe. Außerdem könnten so Rettungswagen passieren. Zudem hätten Kinder auf Fahrrädern oder Rollstuhlfahrer ausreichend Platz."

ndr.de/nachrichten/niedersachs

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@heike_davonradlerin "Die Stadt hatte das Parken auf dem Gehweg verboten." Wieso klingt das für mich nach: Es war nie erlaubt, man hat nur endlich angefangen die Gehwegparker zu entfernen. Schade, dass dieses Detail fehlt.

Aber der Anwohner hat einen Punkt: da es keine Mindestbreite für Gehwege im Gesetz gibt, sollte man vielleicht eine einführen.

Dieses Urteil mal wieder präsentiert von Richter:in Obvious und Richter:in Seidihreigentlichnochganzbeitrost.

@cweickhmann
Das ist deine Interpretation. Das halbseitige Gehwegparken war dort angeordnet. Diese Anordnung wurde aufgehoben und in der Straße nur noch auf einer Seite parken am Straßenrand erlaubt.

Es gab eine Mindestbreite in der VwV: Begegnungsverkehr auch von Rollstühle muss möglich sein. Ist leider vor kurzem aufgeweicht worden. Jetzt gibt es sehr viel Interpretationsspielraum.

Nicht dass sich die Städte vorher dran gehalten hätten.

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