Das Darmstädter #Unordnungsamt fällt mal wieder mit Regelunkunde auf.
Bin mit 4jährigem Kind auf dem Rad auf dem Gehweg unterwegs, gerade an einem quer auf dem Rad- und Gehweg stehenden Lkw vorbei. Werde angesprochen, ich müsse auf dem Radweg fahren, es gäbe sonst Beschwerden.
Nun ist die StVO hier seit einiger Zeit recht eindeutig: "Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen" (aus §2 Abs 5 StVO).
Aber das ist offenbar noch nicht beim #Unordnungsamt angekommen. Auch, dass die Gehwegnutzung Kindern unter 8 Jahren *vorgeschrieben* ist, scheint niemanden zu bewegen, das #Gehwegparken endlich zu beenden.
Ach und der Lkw... naja, der Stand da noch ne Weile. Hat das #Unordnungsamt wohl weniger gestört, als Eltern mit Kindern.
Fazit: In Darmstadt gilt die GStVO - die gefühlte StVO. Man geht nicht nach Rechtslage vor, sondern nach Gefühl und Beschwerden.