> Dazu Ernst Benda, einen Tag vor seinem Ausscheiden aus dem Amt des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der der Bürger nicht mehr wissen könnte, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß, wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.“
https://www.deutschlandfunk.de/volkszaehlung-und-zensus-teil-100.html
@Elfie nee, die leute haben ihre daten ja schon an alle möglichen konzerne gegeben. die volkszählung stört wahrscheinlich niemanden mehr im gegensatz zu den 80ern.