@Czerion da bin ich bei dir. Das darf gern jeder für sich entscheiden. Wer aber seinen Lebensunterhalt vom Rest der Gesellschaft (aka Bürgergeld) erhält, dem sollten deren eigene Umstände, dieses Geld zu erwirtschaften, ebenso zumutbar sein. Ansonsten darf die Person diesen Lebensunterhalt natürlich jederzeit auf andere legale Weise selbst erwerben.

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@lued @Czerion wenn jemand seinen lebensunterhalt vom rest der gesellschaft erhält hat sehr wahrscheinlich auch vorher schon eingezahlt. von steuern ganz zu schweigen.

wenn man schon das gehampel mit allerlei zwangsabgaben macht, dann soll die leistung wenigstens ohne so blödsinn gezahlt werden.

und die 5% die das missbrauchen müssen so oder so eingepreist werden. der rest ist gängeln der ehrlichen.

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