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Lese gerade Vergleiche zwischen /#Audi und einem (?) Urteil gegen Aktivist:innen der Letzten Generation und dass die jeweiligen Strafmaße Zeichen für seien.

Mal abgesehen davon, dass ich immer für's Anprangern von bin, möchte ich ein paar Punkte in die Runde werfen:

1️⃣ Stadler & Co wurden wegen Betruges verurteilt. Zum Betrug gehört ein Vermögensschaden. Bei wem? Bei Autokäufern. Man könnte also sagen, das milde Strafmaß sagt etwas darüber aus, was man vom Geheule der Autofahrer über den erfahrenen Vermögensschaden hält.
2️⃣ Stadler & Co haben gestanden und offenbar hat es das Gericht für glaubhaft gehalten, dass sie sowas nicht nochmal machen (kann man drüber streiten, aber lassen wir das mal). Zumindest in dem mir bekannten Fall der haben die Aktivistis angekündigt, ähnliche Straftaten (im mir bekannten Fall ging es um Sachbeschädigung an einem Kunstwerk, nicht um auf-die-Straße-kleben) wieder begehen würden. Dass hier nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, ist irgendwie erwartbar - nein, sollte gewünscht sein. Dann bleibt: 4 Monate (LG) vs. 1 Jahr 9 Monate (Stadler). Für den Umfang siehe 1️⃣.
3️⃣ Die Frage in der Diskussion über Stadler, Audi und Co sollte sein, ob wir den übergeordneten Aspekt - die Umweltstraftat - endlich ordentlich und systematisch bestrafen sollten. Das geht in allen Beiträgen, die ich bis jetzt gesehen habe, komplett unter. Aber selbst, wenn man das - vollkommen zu Recht - fordert, gilt für Stadler und Co erst mal "Keine Strafe ohne Gesetz" (das ist literally §1 StGB).
5️⃣ Von der strafrechtlichen Frage unberührt ist ja die Frage nach zivilrechtlichen Ansprüchen. Und es bleibt zu hoffen, dass diese VW, Audi und Co. einiges Kosten werden.
4️⃣ Und last but not least: Bewertungen des Urteils ohne Urteilsbegründung sind schon ein bisschen kontraproduktiv.

Der bleibt ein justizabler Skandal und ich hoffe, es wird noch eine Menge Urteile hageln. Aber was ich bisher so dazu lese ist wirklich nicht das Diskussionsniveau, das ich mir erhofft hatte.

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