Radfahrer rasen zu schnell, um sie rechtzeitig wahrnehmen zu können, aber schleichen zu langsam, um hinter ihnen herfahren zu können.

Radwege müssen immer benutzt werden, auch wenn es eigentlich Gehwege sind, außer sie sind zugeparkt, dann darf man auf die Fahrbahn ausweichen.

Radfahrer haben keine Ahnung von der StVO, weil sie alle keinen Führerschein haben.

§1 StVO schlägt alle anderen Paragrafen. Wer sich nicht nach dem Recht des Stärkeren unterordnet, ist selbst Schuld, wenn er im Straßenverkehr umkommt.

Radfahrer halten sich nicht an die StVO, weil Fahrräder keine Kennzeichen haben, um sie anzeigen zu können.

StVO-Verstöße von Autofahrern darf man nicht eng so sehen. Wer sie anzeigt, ist ein Denunziant. Das hatten wir im Osten schon vor der Wende.

80 cm links oder rechts von einem Fahrrad sind mindestens anderthalb, eher zwei Meter.

Ein Fahrrad ist so breit wie sein Rahmen.

Wer nicht in der Gosse oder auf der Fahrstreifenbegrenzungslinie Rad fährt, verwirkt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Es fahren nur arbeitslose Leute, die sich kein ordentliches Auto leisten können, Rad.

Radfahrer kommen aus gut situierten großstädtischen Wohlstandsblasen, die sich anders als normale Leute so teure Lastenräder und E-Bikes leisten können.

Das ist alles logisch und konsistent.

Radfahrer, die sich an die StVO halten, machen das nur, um zu provozieren, denn die StVO muss man immer flexibel zugunsten von Kfz auslegen.

Radfahrern, die sich nicht an die StVO halten, sollte man das Radfahren verbieten, denn die StVO muss immer exakt eingehalten werden.

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@chrischmi Das S in StVO steht für Schrödinger. Den Rest weiß der mittelalte, ganz-dringend-beim-Bäcker-auf-dem-Gehweg-parken-müssende SUV-Fahrer deines Vertrauens. 👍

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