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Schon interessant, dass offenbar der einzige substanzielle Einwand gegen bei das Finanzierungsmodell der Normungsinstitute ist. Das ist aber nicht nur nicht unabänderlich - es muss auch der Aufgabe folgen. Heißt, wenn das Finanzierungsmodell des Normungsinstituts nicht geeignet ist, selbiges unter Open Access zu finanzieren, dann ist es ungeeignet und muss weg und durch ein geeignetes ersetzt werden. Komisch, dass das Gericht nicht auf diesen Trichter kommt.

Aber wie auch schon beim gesehen: Alte Gewohnheiten sind hartnäckig und manchmal muss man Leute halt zu Veränderung zwingen.

👉 heise.de/news/EuGH-Entscheid-E

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