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Lol, die Sozialisierung des Autoverkehres geht wirklich in jede kleine Ritze: Schilder für den Brummbrummverkehr werden von der bundesweiten Allgemeinheit bezahlt (§5b Abs. 1 StVG).

Aber Schilder, um Autys vor Zügen zu schützen, bezahlt die Bahn (§5b Abs. 2 Punkt 1 StVG). Haltestellenschilder (z.B. Tram und Bus) bezahlt natürlich der Verkehsbetrieb (§5b Abs. 2 Punkt 2 StVG). Und die Parkanordnungen, Parkuhren etc. pp. selbstverständlich die Gemeinde (§5b Abs. 2 Punkt 3 StVG).

Immerhin bezahlen die Tankstellen ihre Hinweisschilder selbst (§5b Abs. 2 Punkt 5 StVG). Aber mit der E-Mobilität wandert das dann zu den Gemeinden, weil Parkplatz und so 🤷

Wann immer man ein doitsches Gesetzt für Brummbrumm aufmacht, dauert es drei Sekunden und man findet ein neues bizarres Detail. Einfach nur wow.

@SheDrivesMobility

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