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Und wer glaubt, das mit der sei in Deutschland Aufregung irgendwelcher mystischer Rechtsmagie nicht möglich, lese mal §7 StVG: Dort wird dem Halter die Pflicht auferlegt, für Personenschäden zu zahlen, diedurch einen Dritten mit seinem Fahrzeug verursacht wurden - insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht gegen Fremdbenutzung gesichert hat (selbstverständlich steht ihm der Rechtsweg offen, sich das Geld vom Dritten wieder zu holen… aber auf eigenes Risiko).

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