„Laut Urteil entschloss er sich zu töten, „damit auch niemand anders sie haben konnte“. Die Richter beschreiben also das Besitzdenken des Mannes – und werten es als nachvollziehbar, indem sie ihn wegen Totschlags verurteilen.“ #Femizid faz.net/aktuell/gesellschaft/k

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@kattascha
Dazu muss man wissen, dass Totschlag das "mildere" vergehen ggü. Mord ist, der niedere Beweggründe voraussetzt. Und dass ein Gericht bei Tötung aufgrund von Besitzdenken keine niederen Beweggründe sieht, ... nun ja, ... ich hätte Fragen.

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