Deutschland ist, wenn die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Verkehrsüberwachung immer erst einmal von irgendeiner Kartoffel vor Gericht angezweifelt wird. Nach dem Grundsatz: Verkehrssicherheit ist Übergriffigkeit.
Bleibt zu hoffen, dass Autys, die meinen sie könnten ein Handy und ein Auto gleichzeitig bedienen, wenn sie letzteres schon kaum bedienen können, mal etwas Gegenwind bekommen (denke an den Tüpen im Transporter mit Handy in der einen, A4-Zettel in der anderen Hand).
https://www.heise.de/news/Erster-Handy-Blitzer-geht-in-den-Regelbetrieb-10348354.html