Das VG Wiesbaden hat 2023 in einem Eilantrag der 💩fD teilweise insofern stattgegeben, dass das LfV es zu unterlassen habe, über die Einstufung der 💩fD als rechtsextremer Verdachtsfall die Öffentlichkeit zu unterrichten: das LfV habe die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten, dass es die Öffentlichkeit nicht darüber unterrichten dürfe - und unterrichtet darüber und die rechtmäßige Einstufung der 💩fD als rechtsextremer Verdachtsfall die Öffentlichkeit im Wege einer PM.

Manche Gesetze haben echt hart bekloppte Bugs... Das ist quasi Streisand as a service.

verwaltungsgerichtsbarkeit.hes

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Hier die PM des LfV gemäß VG-Beschluss. Wir wissen also nicht, ob die 💩FD Hessen ein rechtsextremistischer Verdachtsfall ist.

lfv.hessen.de/publikationen/ak

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