@SsamanMardi §2 lesen hilft: "Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall"
🤷♀️
Weiterlesen hilft:
§2 (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
@cweickhmann Weiterlesen hilft:
§2 (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html
@SsamanMardi Und ich dachte immer das BEEG sei die absolute Shitshow. Man lernt nie aus.
Ich halte fest: Gemäß §3 WehrPflG in Verbindung mit §2 Abs 3 WehrPflG sind Aufenthalte länger als 3 Monate von Männern über 17 Jahre außerhalb der Bundesrepublik nem Amt der Bundeswehr anzuzeigen.
Hattest Recht. Und das hat in der Tat auch immer jeder jederzeit gemacht. 😬
@SsamanMardi Aber dann liest man §3 Abs 2 den letzten Satz und fragt sich, ob in irgendeiner VO des Verteidigungsministerium steht : "Hahaha, da habt ihr euch aber erschrocken! Work and travelt mal, isssokay."
@cweickhmann @SsamanMardi sowas übersieht man ja Mal leicht...