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"Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten dadurch Andere." -> 80€
so: uns ist Geld nicht wichtig. Macht, was ihr wollt. 🤷‍♀️

Das Autoanalogon dazu ist Parken in zweiter Reihe. Kostet bereits ab 15 Minuten 90 €.

@cweickhmann Viel wichtiger wäre in dem Fall der Punkt im Fahreignungsregister.

@neuimneuland Worauf ich damit hinaus wollte: Das Darmstädter Unordnungsamt "duldet"* das Gehwegparken. D.h. es gibt ganze Straßenzüge, wo regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird, und es wird nicht mal gezettelt.

*) Dulden ist natürlich nur Behörden-Lore für Rechtsbeugung. Aber naja: Geht ja um's heilige Blechle.

@cweickhmann Mit welchem Argument wird das Ahnden verweigert? Wenn es "wo sollen sie denn sonst parken" oder ähnlich lautet, dann steht das klar im Widerspruch zum Gehwegparker-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: "Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens [...] ist nicht schutzwürdig." Das Ordnungsamt würde in dem Fall also engegen aktueller Rechtsprechung handeln. Vielleicht kann man es ja mit diesem Argument umstimmen.

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