Und wer glaubt, das mit der #Halterhaftung sei in Deutschland Aufregung irgendwelcher mystischer Rechtsmagie nicht möglich, lese mal §7 StVG: Dort wird dem Halter die Pflicht auferlegt, für Personenschäden zu zahlen, diedurch einen Dritten mit seinem Fahrzeug verursacht wurden - insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht gegen Fremdbenutzung gesichert hat (selbstverständlich steht ihm der Rechtsweg offen, sich das Geld vom Dritten wieder zu holen… aber auf eigenes Risiko).