CN Herbstliche Fahrradleuchtdekoposts
Ich fahre jeden morgen etwa 2,4 km durch Darmstadt. Heute habe ich mal auf Beleuchtung an Pkw geachtet. Da es bereits hell war, hatten viele Ihre Lichter bereits aus.
Trotzdem sah ich auf dieser relativ kurzen Strecke zwei Pkw mit je einem defekten Frontscheinwerfer und zwei Pkw, deren Fahrer offenkundig nicht wussten, was der Unterschied zwischen Nebel- und Abblendlicht ist. Dementsprechend hatten sie nur ihre Nebelleuchten an.
Und ja, das mögen "nur vier" aus schätzungsweise hundert Pkw gewesen sein. Aber es sind dann halt genau die, die Leute umnieten und dann sagen "Och, den konnte *man* so schlecht sehen!". Nee: Den konntest *du* schlecht sehen, weil du nicht weißt, wie *du* deine Karre sicher fährst.
Vorgestern Abend im Dunkeln kam mir auf dem Feldweg (Zeichen 250, der hatte da gar nix zu suchen) ein Pkw mit Fernlicht entgegen. Das hat er nicht für den vor mir fahrenden Radfahrer ausgemacht, sondern erst, als ich meinen Arm vor's Gesicht hob (ich konnte nicht mal mehr den von meiner Lampe beleuchteten Boden vor mir sehen).
Mit solchen Erlebnissen - re-gel-mä-ßig - kotzen mich diese "Obacht Radfahrer, wenn ihr nicht totgefahren werden wollt, zieht euch an wie Weihnachtsbäume"-Nachrichten jeden fucking Herbst dreifach an.
#motornormativity #motornormativität #carrogance #autopresse #Autozei
THIS!
@cweickhmann
Danke für die Nachhilfestunde für die, die es brauchen. Und das sind nicht wenige, wie die letzte Fahrradlicht-Diskussion hier gezeigt hat.
@SheDrivesMobility
Was selbstverständlich nicht heißen soll, dass man sich dunkel kleiden soll. Es hilft immer, wenn irgendwas reflektiert. Aber ne Warnweste oder blinkende LED-Bänder (neulich gesehen - an nem Pferd, aber auch schon an Hunden und Menschen) führen zu Desensibilisierung. Eine Aufrüstungsspirale ist das Ergebnis. Und es ist der komplett falsche Fokus.
Denn die Verantwortlichkeit liegt eben auch (und aufgrund von Masse und Geschwindigkeit: vor allem) bei den Dosenlenkern: §1 (1) ständige Vorsicht, (2) kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird; §3 (1) Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ; (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Und mein absoluter Liebling: Die Einleitung von §3 (3) "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...")